Gefährdungsbeurteilung
Fertige GBU-Kataloge je Gewerk mit Tätigkeitsbezug, Gefährdungsfaktoren und Maßnahmenvorschlägen nach § 5 ArbSchG.
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Betriebsanweisungen als fertige Vorlagen-Pakete für 13 Gewerke. Sofortiger Download in Word, Excel, PDF und PowerPoint.
Fertige GBU-Kataloge je Gewerk mit Tätigkeitsbezug, Gefährdungsfaktoren und Maßnahmenvorschlägen nach § 5 ArbSchG.
Jahresplaner und 12 vorbereitete Themen-Unterweisungen inklusive Teilnehmernachweisen nach DGUV Vorschrift 1.
24 Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe nach der Gliederung der TRGS 555.
Die GBU- und Betriebsanweisungs-Kataloge sind auf die tatsächlichen Tätigkeiten je Gewerk zugeschnitten.
Kostenloser Konfigurator für 13 Gewerke: Tätigkeiten wählen, Gefährdungen und Risikoeinstufung sofort sehen — ohne Anmeldung.
Bautagebuch, Wartungsplan, 6 Prüfprotokolle und VOB-Schriftverkehr — als bearbeitbare Word-, Excel- und PDF-Vorlagen. Bundle mit Komplettpaket 99 €.
Sobald Sie mindestens eine Person beschäftigen, gilt das Arbeitsschutzgesetz. § 5 ArbSchG verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung, § 6 ArbSchG zur schriftlichen Dokumentation.
DGUV Vorschrift 1 (§ 4) verlangt regelmäßige Unterweisungen — mindestens jährlich, bei Bedarf häufiger. Fehlende Nachweise führen bei Prüfungen der Berufsgenossenschaft zu Beanstandungen.
Meisterdok liefert die Vorlagen, mit denen Sie diese Pflichten strukturiert erfüllen — vorbereitet für Ihr Gewerk, nicht generisch.
Bereits ab dem ersten Beschäftigten. § 5 ArbSchG verlangt die Gefährdungsbeurteilung, § 6 ArbSchG die Dokumentation. Die Unterweisung ist in § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 geregelt.
Word (.docx), Excel (.xlsx), PowerPoint (.pptx) und PDF. Alle Dokumente sind editierbar und lassen sich an Ihre betrieblichen Gegebenheiten anpassen.
Handwerks-Kleinbetriebe mit 1 bis 20 Mitarbeitern. Die Struktur ist auf Meisterbetriebe zugeschnitten, die die Dokumentation selbst führen.
Nein. Die Vorlagen sind Muster und Hilfsmittel für die Eigendokumentation. Eine sicherheitstechnische oder rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen sie nicht.